42. BImSchV: Neue Untersuchungspflichten für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider beschlossen


Anfang Juni hat der Bundesrat die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) mit Änderungen beschlossen. Diese legt unter anderem fest, dass die Anlagen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden müssen, um Legionellenausbrüche zu verhindern. Mit einem Inkrafttreten der Verordnung wird im Juli 2017 gerechnet. Zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Untersuchung der Anlagen hat das Umweltbundesamt (UBA) bereits eine Empfehlungen zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in den betroffenen Anlagen vorgelegt. Bei Fragen zur Umsetzung der Verordnung unterstützen wie Sie gern. Unser Institut erfüllt alle an das Untersuchungslabor gestellte Anforderungen.Download: Empfehlung zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (Quelle: Umweltbundesamt (UBA))https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/355/dokumente/nachweis_legionellen_verordnung_final.dotx.pdf