Ethanol im Beurteilungsverfahren


Ethanol ist einer der am weit verbreitetsten Wirkstoffe für die Händedesinfektion und hat sich für diesen Zweck seit Jahrzehnten bewährt. Laut geltender Bioziodgesetzgebung muss Ethanol als Wirkstoff trotzdem neu bewertet und genehmigt werden. Aktuell besteht die Gefahr, dass Ethanol zukünftig nicht mehr als Wirkstoff zur Verfügung steht. 

Der VAH hat zu diesem Thema eine Stellungnahme mandatiert und koordiniert, die von vielen Institutionen unterstützt wird. Die Stellungnahme können Sie unter folgendem Link herunterladen: Download Stellungnahme