Novellierung der Trinkwasserverordnung


Am 15. Dezember 2017 wurde im Bundesrat die Änderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet. Mit der Anpassung der Verordnung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen die Verantwortung und somit auch die Haftung für die Analyse und den Probenahmeprozess gemäß §14 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) auf das ausführende Labor übertragen. Alle damit verbundenen Änderungen sind bereits zwischen unseren Partnern und uns geregelt. Wir freuen uns, weiterhin mit unseren Partnern für Sie da zu sein.