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28. Oktober 2025
Ethanol im Fokus – wichtige regulatorische Entwicklungen für biozide Anwendungen
Nutzen Sie Biozidprodukte auf Ethanolbasis (CAS-Nr. 64-17-5)? Dann sollten Sie jetzt aufmerksam werden! Biozidprodukte mit Ethanol als biozidem Wirkstoff profitieren derzeit noch von den nationalen Übergangsregelungen, die eine vereinfachte Vermarktung ermöglichen. In Deutschland sind beispielsweise entsprechende Produkte aktuell noch zulassungsfrei verkehrsfähig. Doch diese Situation könnte sich bald ändern. Ethanol wird bereits seit über 15 Jahren von der zuständigen griechischen Behörde für die Produktarten PT1, PT2 und PT4 bewertet. Als sog. „backlog-dossier“ fällt es noch unter die Übergangsbestimmungen der alten Biozid-Richtlinie (BPD, RL 98/8/EG). Im Oktober 2024 kam die BPC Human Health Working Group zu dem Entschluss, dass Ethanol potenziell krebserzeugende und reproduktionstoxische Eigenschaften aufweist. Damit erfüllt der Wirkstoff die sogenannten „Ausschlusskriterien“ der Biozid-Verordnung (BPR, VO (EU) 528/2012) und gilt gemäß Artikel 10 Absatz 1 als Substitutionskandidat. Daraufhin wurde eine öffentliche Konsultation gestartet. Öffentliche Konsultation und Entscheidungsfindung Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führte vom 25. Februar bis zum 28. April 2025 eine öffentliche Konsultation durch, um Informationen zu möglichen Alternativen zu Ethanol und zu etwaigen Ausnahmeregelungen zu sammeln. Auf diese Aufforderung hin gingen bei der Behörde 365 Eingaben aus der Industrie, von Verbänden und Institutionen ein. Die Stellungnahme des BPC wird Ende November 2025 erwartet. Die Entscheidung über die Genehmigung von Ethanol wird voraussichtlich frühestens im Frühjahr 2026 vom Ständigen Ausschuss für Biozidprodukte, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten besteht, getroffen. Was wären für Sie die nächsten Schritte? Sollte die EU-Kommission Ethanol für die betroffenen Produktarten genehmigen, beginnt im Anschluss eine zweijährige Übergangsfrist. Das heißt aus aktueller Sicht, dass Hersteller „bestenfalls“ spätestens 2027/2028 ihre Produktdossiers bei der ECHA einreichen müssen, um kontinuierlich vermarktungsfähig zu bleiben. Wenn Sie ethanolhaltige Produkte vertreiben und unsicher sind, welche Schritte jetzt notwendig sind, sind wir von Dr. Brill Regulatory Services Ihr verlässlicher Partner. Wir unterstützen Sie dabei, die regulatorischen Anforderungen zu verstehen, Handlungsoptionen zu bewerten und den gesamten Zulassungsprozess für Ihre betroffenen Produkte strategisch und effizient zu gestalten. Wir planen die Gründung eines Konsortiums, um die Produktzulassung von ethanolischen Desinfektionsmitteln im europäischen Gesundheitswesen zu bündeln. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an. Klicken Sie hier, um uns direkt zu kontaktieren.  
6. Oktober 2025
11. CAHMV: Workshop- und Programm-Updates – Jetzt anmelden!
Bis zum 23. Oktober 2025 haben Sie noch die Gelegenheit, sich für unsere 11. Conference of Applied Hygiene, Microbiology and Virology 2025 anzumelden, die eine ganz besondere CAHMV werden wird! Denn wie bereits angekündigt, beginnt die CAHMV 2025 zum ersten Mal seit 2019 wieder mit einem Workshop. Dieser Workshop mit dem Titel "Efficacy testing of antimicrobial products" (Wirksamkeitsprüfung von antimikrobiellen Produkten) wird Videoeinblicke aus unseren Testlabors enthalten – eine absolute Premiere! Mit folgenden Tests werden sich der Workshop und die Videos befassen – verpassen Sie das nicht und melden Sie sich jetzt an zur CAHMV 2025: Chemical-thermal textile disinfection: EN 16616:2022 Hygienic handrub: EN 1500 vs. ASTM E2755 Surface disinfection with mechanical action: EN 16615 Instrument disinfection: EN 14561, EN 14562, EN 14563 Surface disinfection without mechanical action: EN 13697 Quantitative suspension tests Incubation and colony counting Einige der weiteren Programmhighlights der diesjährigen CAHMV (wie immer in englischer Sprache), u.a.: Keynote-Speaker der CAHMV 2025 sind Professor Dr. Martin Exner mit einem Vortrag über den Einfluss der Wasserqualität auf die Infektionsprävention und -kontrolle im Gesundheitswesen und Professor Dr. Andreas Voss mit seinem Vortrag über aktuelle Entwicklungen mit Einfluss auf die Infektionsprävention, von KI bis Umweltschutz. Dr. Florian H. H. Brill eröffnet den zweiten Konferenztag mit seinem legendären Vortrag über die neuesten Entwicklungen in der Wirksamkeitsbewertung von antimikrobiellen Produkten. Professor Dr. Eike Steinmann und Professor Dr. Jörg Steinmann leiten die umfangreiche Session "Hot topics Infection Prevention & Control" (Aktuelle Themen Infektionsprävention und -kontrolle) mit einer Vielzahl weiterer spannender Vorträge. Im Hinblick auf die BPR können Sie sich auf eine Session mit dem Titel "Current Regulatory Developments BPR" (Aktuelle regulatorische Entwicklungen BPR) und auf eine lebhafte Podiumsdiskussion zum Thema "Assessment for antimicrobial products - Are we valuing the importance of biocidal products sufficiently with the current BPR" (Bewertung antimikrobieller Produkte – Wird die Bedeutung von Biozidprodukten mit der aktuellen BPR ausreichend gewürdigt?) freuen. Abgerundet wird das Programm durch die Session von Dr. Dirk Bockmühl zum Thema "Hygiene in Households" (Hygiene in Haushalten). Nutzen Sie die Möglichkeit, an der diesjährigen besonderen Ausgabe unserer CAHMV teilzunehmen: Zahlreiche Kollegen aus unseren Instituten werden ebenfalls anwesend sein und freuen sich schon darauf, Sie während einer der Pausen persönlich kennenzulernen oder wiederzusehen. Deshalb heißen wir Sie am 27. und 28. November 2025 im AMERON Hamburg Hotel Speicherstadt herzlich willkommen! Auch ein schönes vorweihnachtliches Abendprogramm und Dinner erwartet Sie. Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich (nicht für die BPR-Sitzung am Freitag!). Das Formular für Ihre Anmeldung und das inhaltsreiche vollständige Vortragsprogramm finden Sie auf unserer Website www.cahmv.com. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Wirksamkeitsprüfungen Desinfektionsmittel nach DIN EN 14885 | Konservierungsbelastungstests nach Pharm. Eur. 5.1.3 USP, ISO 11930 | Wirksamkeitsprüfungen Antifouling-Produkte nach ASTM D3623-78a und ASTM D6990-20 | In-vitro-Toxizitätsprüfungen nach ISO 10993-5, ISO 10993-23 | Validierung Aufbereitungsprozesse Medizinprodukte nach ISO 17664-1 und -2 | Wirksamkeitsprüfungen antimikrobielle und antivirale Oberflächen und treated articles nach ISO 22196, ISO 21702, ISO 20743 und ISO 18846 | Wirksamkeitsprüfungen Biofilmentfernung nach ASTM E2532 (CDC Reactor), ASTM 2799-12 (MBEC), ISO 85583-5 (flexible Endoskope) und nach Stürmer et al. (Wunde) | Prüfungen der Beständigkeit von Autoklimaanlagen gegen Biofilme | Materialprüfungen zur biogenen Schwefelsäurekorrosion | Untersuchungen zur mikrobiell beeinflussten Metallkorrosion | Durchführung von Forschungsprojekten | Wirksamkeitsprüfungen von Haushaltshygieneprodukten nach EN 17658 | Erarbeitung von Zulassungsunterlagen für Biozidprodukte