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14. Dezember 2025
Update: Ethanol im Fokus – wichtige regulatorische Entwicklungen für biozide Anwendungen
Nutzen Sie Biozidprodukte auf Ethanolbasis (CAS-Nr. 64-17-5)? Dann sollten Sie jetzt aufmerksam werden! Biozidprodukte mit Ethanol als Wirkstoff profitieren derzeit noch von den nationalen Übergangsregelungen, die eine vereinfachte Vermarktung ermöglichen. In Deutschland dürfen entsprechende Produkte derzeit noch ohne Zulassung in Verkehr gebracht werden. Diese Situation könnte sich jedoch künftig ändern. Ethanol wird bereits seit über 15 Jahren von der zuständigen griechischen Behörde für die Produktarten PT1, PT2 und PT4 bewertet. Als sog. „backlog-dossier“ fällt der Wirkstoff noch unter die Übergangsbestimmungen der früheren Biozid-Richtlinie (BPD, RL 98/8/EG). Im Oktober 2024 kam die BPC Human Health Working Group zu dem vorläufigen Entschluss, dass Ethanol potenziell krebserzeugende und reproduktionstoxische Eigenschaften aufweist. Damit erfüllt der Wirkstoff die sogenannten „Ausschlusskriterien“ der Biozid-Verordnung (BPR, VO (EU) 528/2012) und gilt gemäß Artikel 10 Absatz 1 als Substitutionskandidat. Daraufhin wurde eine öffentliche Konsultation gestartet. Öffentliche Konsultation und Entscheidungsfindung Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führte vom 25. Februar bis zum 28. April 2025 eine öffentliche Konsultation durch, um Informationen zu möglichen Alternativen zu Ethanol und zu etwaigen Ausnahmeregelungen zu sammeln. Im Rahmen dieser Konsultation gingen insgesamt 356 Stellungnahmen aus Industrie, Verbänden und Institutionen ein. Auf der Sitzung des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) am 26. November 2025 konnte jedoch kein Konsens zu den potenziellen Gefahren von Ethanol und zu verfügbaren Alternativen erzielt werden. Zu groß waren offensichtlich die Bedenken hinsichtlich der möglichen weitreichenden Folgen einer CMR-Einstufung und deren Verhältnismäßigkeit. Aus heutiger Sicht ist mit einer endgültigen Stellungnahme des BPC erst ab Mai 2026 zu rechnen. Die eigentliche Entscheidung über die Genehmigung von Ethanol wird anschließend vom Ständigen Ausschuss für Biozidprodukte, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten besteht, getroffen. Ein konkreter Zeitplan hierfür liegt derzeit noch nicht vor. Wir werden Sie weiterhin über alle relevanten Entwicklungen informieren. Was wären für Sie die nächsten Schritte? Sollte die EU-Kommission im kommenden Jahr Ethanol für die betroffenen Produktarten genehmigen, beginnt anschließend eine zweijährige Übergangsfrist. Aus heutiger Sicht müssten Hersteller ihre Produktdossiers somit frühestens im Jahr 2028 bei der ECHA einreichen, um ihre ethanolhaltigen Biozidprodukte weiterhin vermarkten zu können. Wenn Sie ethanolhaltige Produkte vertreiben und unsicher sind, welche Anforderungen auf Sie zukommen, stehen wir von Dr. Brill Regulatory Services Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, die regulatorischen Vorgaben zu verstehen, strategische Handlungsoptionen zu entwickeln und den gesamten Zulassungsprozess für Ihre Produkte effizient zu planen und umzusetzen. Wir planen die Gründung eines Konsortiums, um die Produktzulassung von ethanolischen Desinfektionsmitteln im europäischen Gesundheitswesen zu bündeln. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an. Klicken Sie hier, um uns direkt zu kontaktieren.
9. Dezember 2025
Rückblick CAHMV 2025 – Fachliche Exzellenz und inspirierender Austausch
Am 27.-28. November 2025 fand die 11. Conference of Applied Hygiene, Microbiology and Virology (CAHMV) statt. Die Konferenz, veranstaltet von DR. BRILL INSTITUTES, überzeugte die Teilnehmer vor Ort im maritimen AMERON Hamburg Hotel Speicherstadt und online an den Bildschirmen wieder mit vielfältigen Fachvorträgen und weiteren Highlights. Workshop-Premiere mit außergewöhnlichen Einblicken: Erstmals seit 2019 startete die CAHMV mit einem praxisorientierten Workshop, zum Thema „Efficacy testing of antimicrobial products“. Darin gewährte, exklusive Video-Einblicke in unsere Testlabore in Hamburg und Bremen sowie die Erläuterungen von Dr. Andreas Kampe und Dr. Dajana Paulmann sorgten für einen lebendigen und informativen Auftakt. Hochkarätige Keynotes: Professor Dr. Martin Exner erläuterte die entscheidende Bedeutung der Wasserqualität für die Infektionsprävention und -kontrolle im Gesundheitswesen. Professor Dr. Andreas Voss referierte über aktuelle Entwicklungen mit Einfluss auf die Infektionsprävention: Von KI bis zum Umweltschutz. Dr. Florian H. H. Brill gab am zweiten Konferenztag seinen umfassenden Überblick über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wirksamkeitsprüfung antimikrobieller Produkte. Vielfältige Fachsessions und aktiver Austausch: Thematisch boten Sessions unter Leitung von Professor Dr. Eike Steinmann und Professor Dr. Jörg Steinmann weitere spannende Einblicke z.B. zu (wieder-)-auftauchenden Viren, KI-gestützter Sequenzierungen oder Genomprofilierungen. In der Session von Dr. Gunnar Kleist standen regulatorische Entwicklungen im Fokus, und in den Vorträgen der Session von Professor Dr. Dirk Bockmühl ging es um Themen der Haushaltshygiene. Die Paneldiskussion ergab folgende drei Verbesserungs-Punkte für das REFIT der BPR: 1.) Wir müssen die unverzichtbare Wichtigkeit der Applikation von Biozid-Produkten z.B. für die Infektionsprävention, Lebensmittel-, Medizinprodukte und Arzneimittelproduktion sowie die nachhaltige Nutzung von Materialien viel stärker herausstellen als bisher. 2.) Wir brauchen für die Bewertung von Biozidprodukten eine Risiko-Nutzenbeurteilung und nicht nur wie bisher eine Risikobeurteilung. 3.) Wir brauchen einen Innovationsbooster für nachhaltige Wirkstoffe und Biozidprodukte. Dafür muss der Prozess schneller und agiler werden. Die aktive Beteiligung der Teilnehmenden und die hervorragende Vernetzung in den Pausen sowie während des vorweihnachtlichen Rahmenprogramms am Abend rundeten die Konferenz optimal ab. Wir danken allen Referenten und Teilnehmern herzlich für ihr Engagement, das diese Veranstaltung erneut zu einem herausragenden Ereignis gemacht hat. Die CAHMV 2025 bekräftigt ihren Platz als hochkarätige Plattform für fachlichen Austausch im Themenfeld Angewandte Hygiene, Mikrobiologie und Virologie. Wir freuen uns auf die nächste CAHMV!

Wirksamkeitsprüfungen Desinfektionsmittel nach DIN EN 14885 | Konservierungsbelastungstests nach Pharm. Eur. 5.1.3 USP, ISO 11930 | Wirksamkeitsprüfungen Antifouling-Produkte nach ASTM D3623-78a und ASTM D6990-20 | In-vitro-Toxizitätsprüfungen nach ISO 10993-5, ISO 10993-23 | Validierung Aufbereitungsprozesse Medizinprodukte nach ISO 17664-1 und -2 | Wirksamkeitsprüfungen antimikrobielle und antivirale Oberflächen und treated articles nach ISO 22196, ISO 21702, ISO 20743 und ISO 18846 | Wirksamkeitsprüfungen Biofilmentfernung nach ASTM E2532 (CDC Reactor), ASTM 2799-12 (MBEC), ISO 85583-5 (flexible Endoskope) und nach Stürmer et al. (Wunde) | Prüfungen der Beständigkeit von Autoklimaanlagen gegen Biofilme | Materialprüfungen zur biogenen Schwefelsäurekorrosion | Untersuchungen zur mikrobiell beeinflussten Metallkorrosion | Durchführung von Forschungsprojekten | Wirksamkeitsprüfungen von Haushaltshygieneprodukten nach EN 17658 | Erarbeitung von Zulassungsunterlagen für Biozidprodukte