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18. März 2026
Ethanol im Fokus – was Hersteller jetzt wissen müssen
BPC bestätigt sichere Verwendung von Ethanol CAS-Nr. 64-17-5) in Biozidprodukten.  Am 23. Februar 2026 verabschiedete das BPC in einfacher Mehrheit die Auffassung, dass die sichere Verwendung von Ethanol als Desinfektionsmittel in den Produktarten 1, 2 und 4 nachgewiesen ist. Der entscheidende Punkt blieb jedoch ungelöst: Das Gremium nahm keine abschließende toxikologische Bewertung hinsichtlich einer möglichen Einstufung als karzinogen oder reproduktionstoxisch vor. Die Unsicherheit in Bezug auf eine zukünftige CLP-Einstufung besteht somit fort – auch wenn die ursprünglich auf dem oralen Konsum alkoholischer Getränke basierende CMR-Klassifizierung vorerst vom Tisch ist. Damit wird Ethanol bis auf Weiteres auch nicht als Substitutionskandidat gemäß Artikel 10 der BPR angesehen. Es ist davon auszugehen, dass der Ständige Ausschuss für Biozidprodukte der Empfehlung des BPC folgen und den Wirkstoff für Desinfektionszwecke genehmigen wird. Die derzeit laufenden neuen Studien zu realistischeren Expositionsszenarien lassen zudem hoffen, dass eine CMR-Einstufung auch künftig vermieden werden kann. Was wären für Sie die nächsten Schritte?  Sollte die EU-Kommission Ethanol für die betroffenen Produktarten erwartungsgemäß genehmigen, müssen die Hersteller ihre Produktdossiers – nach aktuellem Stand - frühestens ab März 2028 bei der ECHA einreichen, um ihre ethanolhaltigen Biozidprodukte weiterhin vermarkten zu können. Wenn Sie ethanolhaltige Produkte vertreiben und unsicher sind, welche Anforderungen auf Sie zukommen, stehen wir von Dr. Brill Regulatory Services Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, die regulatorischen Vorgaben zu verstehen, strategische Handlungsoptionen zu entwickeln sowie den gesamten Zulassungsprozess für Ihre Produkte effizient zu planen und umzusetzen. Zudem planen wir die Gründung eines Konsortiums, um die Produktzulassung von ethanolischen Desinfektionsmitteln im europäischen Gesundheitswesen zu bündeln. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an. Klicken Sie hier, um uns direkt zu kontaktieren.
16. März 2026
Antifouling Konferenz Norderney inkl. Biofouling-Exkursion 2026
Am 01. und 02. Oktober 2026 wird Norderney erneut zum Treffpunkt der Antifouling-Community: Dann findet dort die bereits dritte Antifouling-Konferenz statt, ein wichtiges Branchentreffen, das vom Maritimen Cluster Norddeutschland (MCN) gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Deutschem Seglerverband (DSV) und Deutschem Motoryachtverband (DMYV) organisiert wird. Im Zentrum der Veranstaltung stehen neuartige, umweltschonende Strategien, um Bewuchs an Schiffsrümpfen oder anderen Unterwasserstrukturen zu vermeiden. Ein besonderes Highlight ist die Exkursion zum Institut für Antifouling und Biokorrosion von Dr. Brill + Partner, das als Gastgeber zu einem exklusiven Besuch nach Norderney einlädt. Die Teilnehmenden erhalten vor Ort Einblicke in Prüfstände, Labore und laufende Untersuchungen unter realen Bedingungen im maritimen Umfeld. Die Konferenz wird durch ein vielseitiges Vortragsprogramm mit Beiträgen ausgewiesener Fachleute aus Wissenschaft, Industrie und Verbänden ergänzt. Zudem bietet sie zahlreiche Möglichkeiten für intensiven Austausch und Kontakte knüpfen. Der Tagungsort ist in diesem Jahr direkt am Molenkopf gelegen, mit bester Aussicht auf das Wattenmeer und die Hafeneinfahrt. Zum Ende des ersten Tages bieten eine Abendfahrt zur See auf Frisia XI und ein Grillabend bei Dr. Brill + Partner beste Voraussetzungen für erfolgreiches Netzwerken. Die Veranstaltung ist kostenfrei, allerdings steht nur ein begrenztes Kontingent an Plätzen zur Verfügung. Merken Sie sich den Termin daher schon jetzt vor. Über die Details zu Programm, Anreise, und Unterkünften etc. informieren wir Sie, sobald die Anmeldung möglich ist. Unseren Rückblick auf die 2025er Antifouling Konferenz Norderney inkl. Biofouling-Exkursion finden sie hier: LINK

Wirksamkeitsprüfungen Desinfektionsmittel nach DIN EN 14885 | Konservierungsbelastungstests nach Pharm. Eur. 5.1.3 USP, ISO 11930 | Wirksamkeitsprüfungen Antifouling-Produkte nach ASTM D3623-78a und ASTM D6990-20 | In-vitro-Toxizitätsprüfungen nach ISO 10993-5, ISO 10993-23 | Validierung Aufbereitungsprozesse Medizinprodukte nach ISO 17664-1 und -2 | Wirksamkeitsprüfungen antimikrobielle und antivirale Oberflächen und treated articles nach ISO 22196, ISO 21702, ISO 20743 und ISO 18846 | Wirksamkeitsprüfungen Biofilmentfernung nach ASTM E2532 (CDC Reactor), ASTM 2799-12 (MBEC), ISO 85583-5 (flexible Endoskope) und nach Stürmer et al. (Wunde) | Prüfungen der Beständigkeit von Autoklimaanlagen gegen Biofilme | Materialprüfungen zur biogenen Schwefelsäurekorrosion | Untersuchungen zur mikrobiell beeinflussten Metallkorrosion | Durchführung von Forschungsprojekten | Wirksamkeitsprüfungen von Haushaltshygieneprodukten nach EN 17658 | Erarbeitung von Zulassungsunterlagen für Biozidprodukte