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18. Juni 2026
Handlungsbedarf: IUCLID-Pflicht für Verlängerungsanträge von Biozidwirkstoffen ab 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Anforderung der ECHA: Für alle Anträge auf Verlängerung der Genehmigung von Biozidwirkstoffen müssen die Zulassungsdaten zwingend im IUCLID-Format eingereicht werden. Was ändert sich? Die ECHA hat festgelegt, dass für Verlängerungsanträge ab dem 1. Juli 2026 folgende Daten im IUCLID-Format vorliegen müssen: Alle Unterlagen aus dem ursprünglichen Zulassungsantrag für den Biozidwirkstoff Alle relevanten Zulassungsdaten gemäß der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) Die Daten müssen in der aktuellen IUCLID-Version erstellt bzw. aktualisiert sein Anträge, die nicht den neuen Formatanforderungen entsprechen, riskieren Verzögerungen oder die Ablehnung des Verlängerungsverfahrens. Was bedeutet das für Sie? Wenn Ihr Unternehmen eine Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung plant oder bereits beantragt hat, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr bestehendes Dossier: Auf die neueste IUCLID-Version aktualisiert wurde Alle relevanten Daten vollständig und korrekt im IUCLID-Format enthält Die formalen Anforderungen der BPR erfüllt Wir unterstützen Sie – schnell und kompetent Unser Regulatory-Affairs-Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung und Aktualisierung von IUCLID-Dossiers für Biozidwirkstoffe. Wir unterstützen Sie gerne bei der Übertragung Ihres Dossiers auf die aktuelle IUCLID-Version. Jetzt Kontakt aufnehmen Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliche Erstberatungsgespräch - hier: Kontakt Dr. Brill Regulatory Services – Ihr zuverlässiger Partner für Regulatory Compliance im Bereich Biozidprodukte

Wirksamkeitsprüfungen Desinfektionsmittel nach DIN EN 14885 | Konservierungsbelastungstests nach Pharm. Eur. 5.1.3 USP, ISO 11930 | Wirksamkeitsprüfungen Antifouling-Produkte nach ASTM D3623-78a und ASTM D6990-20 | In-vitro-Toxizitätsprüfungen nach ISO 10993-5, ISO 10993-23 | Validierung Aufbereitungsprozesse Medizinprodukte nach ISO 17664-1 und -2 | Wirksamkeitsprüfungen antimikrobielle und antivirale Oberflächen und treated articles nach ISO 22196, ISO 21702, ISO 20743 und ISO 18846 | Wirksamkeitsprüfungen Biofilmentfernung nach ASTM E2532 (CDC Reactor), ASTM 2799-12 (MBEC), ISO 85583-5 (flexible Endoskope) und nach Stürmer et al. (Wunde) | Prüfungen der Beständigkeit von Autoklimaanlagen gegen Biofilme | Materialprüfungen zur biogenen Schwefelsäurekorrosion | Untersuchungen zur mikrobiell beeinflussten Metallkorrosion | Durchführung von Forschungsprojekten | Wirksamkeitsprüfungen von Haushaltshygieneprodukten nach EN 17658 | Erarbeitung von Zulassungsunterlagen für Biozidprodukte