Antifouling: die unendliche Geschichte
B Watermann
bootswirtschaft 1/2015
Bestandsaufnahme und wie sieht der Bewuchsschutz für die Sportbootfahrt auf Binnenseen und Küstengewässern in Zukunft aus?
Von Dr. Burkard Watermann. Die Diskussion um Antifoulinganstriche hatte begonnen, nachdem durch Untersuchungen in den 70er Jahren bekannt wurde, dass ein Austernsterben im Becken von Arcachon an der französischen Atlantikküste auf die Antifoulingfarbe der sich damals stark vergrößernden Freizeitflotte zurückzuführen war. Damals begann die Suche nach Alternativen. Segelverbände und Farbenindustrie waren sich schnell einig: Gerade in den für Flora und Fauna so wichtigen Flachwasserzonen, in denen sich die Sportboothäfen befinden, sollte die Natur so wenig wie möglich belastet werden. Zumal schnell deutlich wurde, dass auch der Mensch, der am Ende der Nahrungskette steht, von den giftigen Stoffen betroffen werden kann.
In den vergangenen Jahren ist viel geschehen. Die Industrie musste und muss in den Antifoulingfarben auf immer mehr wirksame Biozide verzichten. Durch die Umsetzung der EU-Biozid-Verordnung, die für Deutschland zum ersten Mal ein Zulassungsverfahren für technische Biozide vorsieht, besteht eine gewisse Unsicherheit darüber, welche Antifouling-Biozide in Deutschland in Zukunft noch erlaubt sein werden. Alle sogenannten „Altbiozide“, die in den vergangenen Jahrzehnten im Gebrauch waren und für die kein Neuantrag auf Zulassung gestellt wurde, sind seit 2008 verboten. Hierzu gehören Diuron, Chlorthalonil und 30 andere Biozide.