Dr.Brill Institutes News Center

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um unser Unternehmen und unsere Branche im Überblick. Bei Fragen und Anregungen zu Themen oder Inhalten kontaktieren Sie uns gerne!

29. November 2022
Sie interessieren sich für Wundheilung? Wir auch!
Und um Ihnen mit gewohnt kompetenter Art auch bezüglich dieser Fragestellung ein guter Partner zu sein, entwickeln wir für Sie und mit Ihnen Prüfungen zum Thema antimikrobielle Wundbehandlungsprodukte. Da dieser Sektor noch Nachholbedarf in Sachen internationaler Standards hat, wir aber auch schon zum heutigen Tag Handlungsbedarf sehen, sind wir zu verschiedenen Fragestellungen aktiv. Insbesondere die Etablierung des Konzeptes der Biofilme im Kontext von Wundbehandlung ist von großem Interesse, denn dessen besondere Eigenschaften gilt es zunächst zu verstehen und bei der Behandlung berücksichtigen gilt. Daher forschen wir mit unseren Kollaborationspartnern (z.B.: Prof. Dr. med. Ewa Stürmer, UKE; PD Dr. Cornelia Wiegand, Uniklinikum Jena; Dr. med. Thomas Eberlein, Woundconsulting) zu diversen Themen und teilen unsere Erkenntnisse auf fachkundiger Bühne: Einfluss auf Dekolonialisierung und Biofilmreduktion von Harnwegskathetern durch Spülung mit Polyhexanid (DOI: 10.1186/s12894-018-0362-3 und 10.1186/s12894-021-00826-3) Antimikrobielle Wundauflagen in ihrer Wirksamkeit gegenüber Pseudomonas aeruginosa Biofilmen (DOI: 10.3389/fmicb.2021.664030) Alternative Behandlung von Biofilmen durch Stimulation der Wundheilung mittels „Pulsed low-intensity laser treatment“ (DOI: 10.1016/j.jphotobiol.2022.112504) Entwicklung eines neuen 3D-Hautinfektionsmodells als Alternative zu Tiermodellen im Rahmen des Kooperationsprojektes „InVitroWund“ (DGKH Kongress 2022, CAHMV Kongress 2021)   Was wir für Sie tun können: Haben Sie ein interessantes Projekt zu dem Thema und benötigen Sie Unterstützung in beratender Funktion? Durch unser starkes Engagement auf Normungsebene und unser breites Netzwerk, können wir Ihnen bereits vor der experimentellen Arbeit unsere Hilfe anbieten. Haben Sie bereits eine Fragestellung, die Sie gerne experimentell untermauern würden? Dann sprechen Sie uns gerne an. Dies kann sowohl im Kontext von Biofilmen aber auch generell zum Thema Wundauflagen sein. Wir bieten Ihnen nicht nur die Standardtests an, die Sie für Ihre Zulassung benötigen (z.B.: Suspensionsversuche nach EN 13727 und EN 13624). Wir planen und führen auch Projekte auf Basis unserer etablierten Hausmethoden durch, um auch ohne international gültige Norm schon heute eine Standardisierung zu erreichen. Liegt Ihr Projektplanung evtl. noch in der Zukunft? Dann freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass aktuell die prEN17854:2022-07 den Entwurf-Status erreicht hat, sodass wir Ihnen vielleicht bald auch eine international gültige Prüfnorm anbieten können. Haben Sie ein Anliegen, das hier nicht aufgeführt ist? Kein Problem, sprechen Sie gerne unser Team unter Scientificservice@brillhygiene.com an. Aktuelles: Da das Thema immer wieder Anlass zum Austausch bietet, laden wir Sie herzlich zu der Veranstaltung „Online-Update Hygiene und Infektionsprävention“ des Life Science Nord Netzwerks am 08.12.2022 ein (https://lifesciencenord.de/de/events/detail/online-update-hygiene-und-infektions-praevention-10.html), die unter anderem Wundbehandlung im Focus hat und die Sie sich auch gerne nach Upload on-demand in der Mediathek ansehen können (https://academy.brillinstitutes.com/de/Mediathek/webinare). Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
2. November 2022
Ihre Studie nach GLP? Kein Problem!
Sie benötigen für Ihre Biozidzulassung oder Ihr Medizinprodukt eine GLP-konforme Prüfung? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Dr. Brill + Partner ist seit Juni 2020 als GLP-Prüfeinrichtung zertifiziert und seit Juli 2021 beim BfR als Prüfeinrichtung mit entsprechender Prüfkategorie registriert. Diese Zertifizierung umfasst: Prüfungen zur Bestimmung der toxikologischen Eigenschaften (Kategorie 2) Prüfungen zur Bestimmung der erbgutverändernden Eigenschaften (in vitro, in vivo) (Kategorie 3) Mikrobiologische und biochemische Prüfung von Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren) (Kategorie 9) Sie wissen nicht, ob Sie für Ihre Produkte eine GLP-Prüfung durchführen lassen sollen? Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich der Anforderungen an unterschiedliche Rechtsbereiche (EU, USA/FDA), der Abgrenzung zu GMP und GCP und der möglichen Laboruntersuchungen. Was wir für Sie tun können: Konkret im Programm haben wir für Sie folgende Normen unter GLP, die Sie gerne unter Scientificservice@brillhygiene.com anfragen können: ASTM E2755 (Bacteria-Eliminating Effectiveness of Healthcare Personnel Hand Rub) AOAC 955.17 (Fungicidal Activity of Disinfectants) EN 13697 (bakterizide und/oder fungizide Wirkung chemischer Desinfektionsmittel auf nicht porösen Oberflächen ohne Mechanik) DIN EN ISO 10993-5 (Prüfungen auf In-vitro-Zytotoxizität von Medizinprodukten) Ist Ihr Standard/Ihre Prüfnorm nicht dabei? Nehmen Sie trotzdem gerne Kontakt zu uns auf, denn wir haben weitere Verfahren in der GLP-Pipeline.
30. Oktober 2022
Umstellung auf eSignatur für Prüfberichte, Stellungnahmen und Gutachten
Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin, wir freuen uns, Sie darüber zu informieren, dass wir ab dem 01.01.2023 den Dokumentenversand durch die Umstellung auf Dokumente mit eSignatur modernisieren werden. Die von uns verwendete eSignatur entspricht den Anforderungen an eine fortgeschrittene eSignatur gemäß EU-Verordnung 910/2014 und ermöglicht es uns dadurch, unsere Prozesse in Ihrem Sinne sicher, moderner und flexibler zu gestalten. Die Umstellung erfolgt sukzessive, sodass es sein kann, dass speziell für Ihre Anfrage noch alles so abgewickelt wird, wie Sie es gewohnt sind. Für die bereits umgestellten Prozesse bedeutet das, dass sie ab diesem Zeitpunkt lediglich ein elektronisch signiertes Dokument in Form eines PDF zur Verfügung gestellt bekommen. Der bisher standardmäßige Versand von hardcopy-Exemplaren mit Nassunterschrift entfällt dadurch. Selbstverständlich bieten wir Ihnen den gewohnten Service und damit die Möglichkeit, gegen Aufpreis, ein hardcopy-Exemplar zusätzlich zum Dokument mit eSignatur zu erhalten. Der neue Prozess: Als bessere Orientierung für Sie, wird ab dem 01.01.2023 auf neu ausgestellten Angeboten und Auftragsbestätigungen eine Information über diese Änderung im Dokumentenversand eingebettet sein. Wir bitten Sie daher, uns idealerweise bereits bei der Angebotserstellung, allerdings spätestens bei der Auftragserteilung, darüber zu informieren, ob Sie ein hardcopy-Exemplar wünschen, damit wir diesen Wunsch in der Auftragsbestätigung und den internen Prozessen berücksichtigen können. Sollte bei Ihnen erst im Nachhinein der Beauftragung der Wunsch eines hardcopy-Exemplares entstehen, so wird diesem Wunsch selbstverständlich ebenfalls entsprochen, in dem ein separates Angebot die zusätzlichen Kosten abbildet. Falls Ihre Anfrage ab dem 01.01.2023 noch nicht von der Umstellung betroffen ist, sehen wir trotz der Information auf Angebot und Auftragsbestätigung natürlich von zusätzlichen Kosten ab. Der Übergang: Für alle umgestellten Prozesse gilt: Alle Beauftragungen, die vor dem Stichtag der Umstellung eingegangen sind, werden wie gewohnt mit einem hardcopy-Exemplar abgeschlossen, dass in diesem Fall selbstverständlich kostenfrei für Sie ist. Zusätzlich erhalten Sie dann allerdings schon das PDF mit eSignatur. Erst bei neuen Anfragen/Aufträgen wird der neue Prozess in Gänze angewendet. Für alle noch nicht umgestellten Prozesse gilt: Selbstverständlich streben wir ein einheitliches System für Sie an. Daher planen wir, bis zum 01.07.2023 alle Prozesse auf die eSignatur umgestellt zu haben.